m Strafrecht ist die Geschäftsherrenhaftung als Rechtsfigur anerkannt, über die Führungspersonen eine eigene strafrechtliche Verantwortung für Straftaten haben, die ihnen unterstellte Mitarbeiter begangen haben. Um die strafrechtlichen Risiken zu minimieren, sind Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.
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