»Weil die EU es nun einmal so vorschreibt« - mit dieser Begründung wird im Pflegestudiumstärkungs gesetz (PflStudStG) auch das Hebammengesetz geändert und eine partielle Berufszulassung für Hebammen eingeführt. Und das, obwohl sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die Parteien und Fachgesellschaften sich mit dem DHV einig sind, dass eine partielle Berufszulassung immer eine Gefahr für Mutter und Kind birgt
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