ie Frist des § 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG a. F. (= § 70 Abs. 3 Satz 1 BPersVG n. F.), wonach der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung dem Leiter der Dienststelle innerhalb von zehn Arbeitsta gen mitzuteilen ist, beginnt erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats über die mitbestim mungspflichtige Maßnahme zu laufen (Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung).
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