Am 6.4.2023 ist in Hessen ein neugefasstes Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) in Kraft getreten, das das HPVG des Jahres 1988 einschließlich seiner nachfolgenden Änderungen ablöst. Eine Neuveröffentlichung hat es gleichwohl nicht gegeben. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen im Verhältnis zum bis 5.4.2023 geltenden Recht liefern und greift zudem aktuelle Problem stellungen auf.1
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