Häufiges Missverständnis: Tatsächlich ist das Vorliegen einer Baugenehmigung kein Indiz dafür, dass das Arbeitsstättenrecht in der Planung ausreichend Beachtung gefunden hat. Bundesweit existieren sehr unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Berücksichtigung der Arbeitsstätten verordnung im Baugenehmigungsverfahren.
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