Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Beschäftigten bestmöglich zu schützen und den Arbeitsschutz im Betrieb sachgerecht zu organisieren. Unternehmerverantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung, aber auch Digitalisierung und Datenschutz sind die relevanten Begriffe für ein rechtssicheres Arbeitsschutzmanagement.
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