Menschen mit Lernschwierigkeiten möchten Eltern sein, sie können Eltern sein – und sie haben das Recht (Art. 23 Abs. 1a UN-BRK), Eltern zu sein und die dafür angemessene Unterstützung zu erhalten. Eine von Jugend am Werk und der Universität Klagenfurt organisierte Tagung in Graz zeigte neben positiven Ansätzen aber auch, dass es noch ein weiter Weg bis dorthin ist.
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