Herr AB ist ein 24 Jahre junger Mann mit schwerer Intelligenzminderung und ausgeprägter Verhaltensstörung mit aggressivem und sexuell enthemmtem Verhalten, der wegen untragbarem Verhalten von einem Wohnheim für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in eine psychiatrische Klinik verlegt worden war. Zur Entlastung des Personals dieser ersten Klinik wurde er nach fast zwei Jahren von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ab Oktober 2014 zu uns in eine andere psychiatrische Klinik überwiesen. Herr AB muss hier (wie auch schon während der vorangegangenen Betreuung) fast ununterbrochen im geschlossenen Sicherheitszimmer 5-Punkt-fixiert im Bett liegend betreut werden, ansonsten verletzt er gezielt Mitmenschen, greift dabei in deren Intimregion, räumt sich selbst anal aus, um Mobiliar und Zimmer mit Stuhl zu verschmieren. Für die Körperpflege kann er nur unter Aufsicht von mehreren männlichen Pflegepersonen kurzzeitig entfixiert werden. Eine Veränderung dieser äußerst einschränkenden, freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erscheint nicht absehbar und stellt das Behandlungspersonal und die Klinikleitung vor ein immenses menschliches und ethisches Problem. Der aktuelle Zustand ist für uns äußerst problematisch und inakzeptabel – sowohl für Herrn AB als auch für das Betreuungspersonal
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