Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat das Bundesministerium für Gesundheit rechtswidrig darauf verzichtet, für pflegesensitive Bereiche Pflegepersonaluntergrenzen, differenziert nach dem Pflegeaufwand, festzulegen. Die gerichtliche Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untergrenzen sowie der Bescheide des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
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