Leichen- und Bestattungswesen. Hinsichtlich der Befugnisse von Berufsangehörigen nichtärztli cher Gesundheitsberufe nach Eintritt des Todes von Klientinnen bzw Patientlinnen befindet man sich auf rechtlich ungeregeltem Terrain. Weder im GuKG, den Sozialbetreuungsberufegesetzen noch in den einschlägigen Normen zum Anstaltenrecht finden sich diesbezügliche Regelungen: Diese enthalten lediglich jene Befugnisse, welche bis zum Tod der Klientinnen bzw Patientinnen reichen. Das Leichen- und Bestattungswesen enthält hingegen klare Verhaltensregeln und Kom- petenzabgrenzungen.
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