Der Anspruch auf gesetzlichen Min desturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gear beitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmä ßig nur dann nach Ablauf eines Übertra gungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlini enkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG.
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