Für die Dokumentation oder Befund erhebung des Gangbilds mittels Videoanalyse nutzen wir ein klinikeigenes Tab- let. Trotzdem sollen alle Patient*innen für jede Videoaufnahme eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Reicht der unterschriebene Behand- lungsvertrag nicht aus, in dem solche digitalen Doku- mentationen enthalten sind?
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