Der Staat ist nicht verpflichtet, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital an sterbewillige Menschen abzugeben. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im November 2023. Es gebe andere Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet zu beenden.Doch die Realität sieht oft anders aus.
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