I. Allgemeines zum Datenschutzrecht Am 1. September 2023 trat das revidierte Bundesge setz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (Datenschutzgesetz [DSG], SR 235.1) in Kraft. Hier durch wird insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten von natürlichen Personen gestärkt, indem diejenigen Personen, welche die Personen daten bearbeiten, zu erhöhter Transparenz verpflich tet und gleichzeitig die Rechte der natürlichen Per sonen, deren Personendaten bearbeitet werden, erweitert werden.
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