Zustimmung zur Durchführung einer COVID-19-lmpfung Die Zustimmung des Vertretungsbeistands zur Durch führung einer COVID-19-lmpfung bei einer dementen Pflegeheimbewohnerin ist verfassungsmässig. Die C0VID-19-Schutzimpfung ist im Hinblick auf die Impf empfehlungen des Bundes sowohl geeignet als auch erforderlich, um die Pflegeheimbewohnerin vor ei nem schweren Verlauf einer allfälligen COVID-19-Er- krankung zu schützen.
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