Krankheit, Unfall oder Alter können zu einem Ver lust der Selbstversorgungsfähigkeit bzw. einem zu sätzlichen Versorgungsbedarf (Betreuung, Pflege, hauswirtschaftlicher Mehraufwand, Überwachung usw.) führen. Die gesundheitsbedingt notwendig werdenden Versorgungsleistungen werden nicht nur von zugelassenen bzw. professionellen Hilfs kräften, sondern auch und zu einem wesentlichen Teil von Angehörigen der versorgungsbedürftigen Personen erbracht. Die pflegenden Angehörigen sind im Vergleich zu den ambulanten Pflegedienst leistungserbringern versorgungsrelevanter.
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