eitsatz des Gerichts: Eine Krankenschwester, die Tä tigkeiten in Gruppen von behin derten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder von Personen, die Hilfen nach § 67 SGB XII er halten, ausübt und damit in Ein richtungen für behinderte Men schen im Sinne des § 2 SGB IX über 18-jährige Personen be treut, erfüllt die Eingruppie rungsvoraussetzungen der Ent geltgruppe S 8b Nr. 1 Anhang B zu Anlage 33 der AVR Caritas auch dann, wenn sie nicht über wiegend ausbildungsspezifische pflegerische Tätigkeiten er bringt.
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