eitsätze des Gerichts: 1. Bei Tarifkollision und einzel vertraglicher Vereinbarung ist dieser entsprechend der einzel vertraglichen Vereinbarung zur Anwendung der Tarifverträge aufzulösen. 2. Die Eingruppierung und Stu fenzuordnung nach einem Tarif vertrag erfolgt entsprechend der bisherigen Dauer des Ar beitsverhältnisses und begrün det nicht erst mit der erstmali gen oder wiederholten Geltung des Tarifvertrags das Arbeits verhältnis.
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