G-BA formuliert Vorgaben für die Triage
Am 6. Juli 2023 veröffentlichten die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie). Die Mindestanforderungen an das Verfahren beziehen sich auf digitale Assistenzsysteme sowie auf die Qualifikationen des beteiligten medizinischen Personals, um die Reform der Notfallversorgung voranzutreiben.
Die erste große Veränderung stellt ein erweitertes Ersteinschätzungsverfahren für Menschen dar, die keinen sofortigen Behandlungsbedarf aufweisen. In drei Dringlichkeitsgruppen werden die Zeitfenster und Versorgungsorte zur Behandlung definiert. In Anbetracht der zu erwartenden umfassenden Konvergenzphase der anstehenden Krankenhausreform soll diese Reform der Notfallversorgung im Krankenhaus zusätzlich zeitnah zum Juni 2024 umgesetzt werden.
Kommentar Sabrina Roßius Geschäftsführerin im Bundesverband Pflegemanagement
In der Richtlinie, die mit den Stimmen der drei unparteiischen Mitglieder sowie Vertretern von KBV und GKV-Spitzenverband verabschiedet wurde, stecken einzelne Inhalte, um die Ersteinschätzung zu strukturieren und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender, kommentierte die Veröffentlichung in der Plenumsitzung mit den Worten „Ich glaube, dass der G-BA heute einen Beschluss fasst, mit dem die Welt ein kleines bisschen besser wird, bis die Welt durch die große Notfallreform ganz gut wird.“ Das Vertrauen in diese Einschätzung ist aus Sicht des Pflegemanagements äußerst gering. Wieder einmal liest sich der Beschluss wie eine Ansammlung von Kompromissen und Versuchen. Wie sicher und effizient Menschen künftig eingeschätzt werden, wird wieder von der Umsetzung vor Ort abhängen. 25 July 2023 © 2023. Thieme. All rights reserved. Georg Thieme Verlag KG Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany " /> G-BA formuliert Vorgaben für die Triage
Am 6. Juli 2023 veröffentlichten die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie). Die Mindestanforderungen an das Verfahren beziehen sich auf digitale Assistenzsysteme sowie auf die Qualifikationen des beteiligten medizinischen Personals, um die Reform der Notfallversorgung voranzutreiben.
Die erste große Veränderung stellt ein erweitertes Ersteinschätzungsverfahren für Menschen dar, die keinen sofortigen Behandlungsbedarf aufweisen. In drei Dringlichkeitsgruppen werden die Zeitfenster und Versorgungsorte zur Behandlung definiert. In Anbetracht der zu erwartenden umfassenden Konvergenzphase der anstehenden Krankenhausreform soll diese Reform der Notfallversorgung im Krankenhaus zusätzlich zeitnah zum Juni 2024 umgesetzt werden.
Kommentar Sabrina Roßius Geschäftsführerin im Bundesverband Pflegemanagement
In der Richtlinie, die mit den Stimmen der drei unparteiischen Mitglieder sowie Vertretern von KBV und GKV-Spitzenverband verabschiedet wurde, stecken einzelne Inhalte, um die Ersteinschätzung zu strukturieren und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender, kommentierte die Veröffentlichung in der Plenumsitzung mit den Worten „Ich glaube, dass der G-BA heute einen Beschluss fasst, mit dem die Welt ein kleines bisschen besser wird, bis die Welt durch die große Notfallreform ganz gut wird.“ Das Vertrauen in diese Einschätzung ist aus Sicht des Pflegemanagements äußerst gering. Wieder einmal liest sich der Beschluss wie eine Ansammlung von Kompromissen und Versuchen. Wie sicher und effizient Menschen künftig eingeschätzt werden, wird wieder von der Umsetzung vor Ort abhängen. 25 July 2023 © 2023. Thieme. All rights reserved. Georg Thieme Verlag KG Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany " />