Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutach tungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben der §§ 14, 15 SGB XI und legen das Begutach tungsverfahren fest, damit die Begut achtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Regionale Abweichungen sind nicht zulässig.
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