Die Versorgung von Patienten mit biologischen Arzneimitteln hat einen großen thera peutischen Stellenwert in der Versorgung. Dies gilt insbesondere bei onkologischen Erkrankungen, die vielfach in Krankenhäusern stationär und ambulant behandelt werden. Umso wichtiger sind aktuelle rechtliche Entwicklungen, die sich hierauf auswirken können. Hierzu gehört der thematische „Dauerbrenner“, ob und wann auch Biologika der auto matischen Substitution unterliegen und inwiefern patientenindividuelle parenterale Zubereitungen hiervon betroffen sind. Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss hierzu beschlossene Vorschrift wird in Kürze inkraft treten. Der Autor erläutert vor diesem Hintergrund, was dies insbesondere für Krankenhausapotheken in der onkologischen Versorgung bedeutet.
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