1) Auch wenn das Gesetz für Leistun gen der Hilfe zur Pflege in stationä ren Einrichtungen keinen regelhaf ten Bewilligungszeitraum vorsieht beurteilt sich die Verwertbarkeit eines vorhandenen Hausgrund stücks zur dahingehenden Be darfsdeckung auf der Grundlage einer Verwertungsprognose, die – wie bei Leistungen nach dem 4. Kapitel – auf einen Zeitraum von zwölf Monaten zu beziehen ist. 2) Sofern nicht besondere Umstän de hinzutreten, wird zur Überbrü ckung des Zeitraums, bis das Haus grundstück verwertet werden kann, regelmäßig ein Darlehen zu gewähren sein, ohne dass der Er messensspielraum des § 91 Satz 1 SGB XII eröffnet ist.
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