Die Träger vollstationärer Pflege- und/oder Behinderteneinrichtungen werden neuerdings von den Krankenkassen aufgefordert, den Nachweis zur Umsatzsteuerpflicht zu erbringen. Dabei geht es um die Umsatzsteuerpflicht im Rahmen der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen.
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