Die Entscheidung, in welcher Höhe Zuwendungen von dritter Seite für ein Krankenhaus oder dort tätige leiten de Ärztinnen und Ärzte als (noch) zulässig anzusehen ist, ist schwierig. Die Befolgung von drei Grundregeln hilft strafrechtliche und haftungsrechtliche Risiken der Geschäftsführung zu vermeiden.
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