1. Die Tätigkeit einer Pflegekraft im Bereich der ambulanten In tensiv- und Beatmungspflege für ein Dienstleistungsunterneh men im Bereich der ambulanten Versorgung wird im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht, wenn der Beschäftigte in seiner Pflegetätigkeit im Sinne einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess wei sungsgebunden und in deren Ar beitsorganisation eingegliedert tätig wird und wesentliche Indi zien für eine Selbstständigkeit wie u.a. eine eigene Betriebs stätte oder ein unternehmeri sches Risiko nicht vorliegen.
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