Die Schwerbehindertenvertrauensperson eines Schulträgers kritisiert, dass der Zu satzurlaub von Schwerbehinderter Be schäftigten im Bereich des Schulträgerper sonals zwar gewährt würde, die Schwer behinderten Beschäftigten aber nicht entlastet würden, da sie - wie alle Be schäftigten in der Schule - nur in den Fe rien Urlaub nehmen könnten. Stress, der die Beschäftigten in der Schule besonders belaste, entstünde aber in der Schulzeit.
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