Viele freiberufliche Hebammen schließen gewerbliche Mietverträge ab, teilweise als Hauptmieterinnen* für die eigene Praxis, teilweise aber auch als Untermieterinnen* für die stundenweise Nutzung von Räumen, etwa für Geburtsvorbereitungskurse. Dabei kann man viele Fehler machen. Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Berliner Kanzlei Heilmann, Geyer & Kühnlein sagt, worauf Hebammen achten sollten.
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}