Das Vergütungsrecht ist ein Teil des Betreuungsrechts. Damit müssen sich die Ziele der Betreuungsrechtsreform in der Weiterentwicklung des Vergütungsrechts widerspiegeln. Durch das Vergütungssystem müssen die richtigen Grundlagen geschaffen werden, damit die beruflichen rechtlichen Betreuer:innen ihren Aufgaben gegenüber den betreuten Menschen bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit i.S.v. Art. 12 der UN-BRK und nach Maßgabe von § 1821 BGB nachkommen können. In diesem Sinne muss die gesetzlich vorgegebene Qualität rechtlicher Betreuung erreicht werden. Es ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Erkrankung oder Behinderung, unabhängig von ihren Diagnosen oder Lebenslagen, gleichbehandelt werden und den Unterstützungsbedarf erhalten, den sie benötigen.
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