1. Grundlage In der der ZTR 6-20211 wurde ein Überblick über wesentliche Urteile in der Rechtsprechung der kirchlichen Arbeitsgerichte im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gegeben. Mit diesem Artikel soll eine Weiterführung für die Jahre 2022 und 2023 erfolgen. Vermehrt werden inzwischen auch staatliche Gerichte angerufen, um Streitigkeiten zu klären, die das kollektive kirchliche Arbeitsrecht berühren. Insoweit wird in den nächsten Jahren eine weitere Klärung der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen kirchlicher und staatlicher Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgen. Innerkirchliche Grundlage ist weiterhin eine diözesane bzw. regionale Tatsachen- und eine gemeinsamen Revisionsinstanz auf Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO), die im Jahr 2005 mit Genehmigung der Apostolischen Signatur gem. c. 455 § 2 CIC erlassen und im Jahre 2010 novelliert worden ist
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}