Männer und Frauen sind gleichbe rechtigt“: Am 18. Januar 1949 beschließen die 20 Mitglieder des Haupt ausschusses im Parlamentarischen Rat einstimmig die Aufnahme dieses schlich ten Satzes ins Grundgesetz. Das Plenum folgt dem Entwurf am 8. Mai 1949. „Erst mit dem Artikel 3 Absatz 2 des Grundge setzes, der im tiefsten Sinne revolutionä ren Charakter hatte, ist den Frauen in der Bundesrepublik Deutschland die Rechts gleichheit auf allen Gebieten garantiert“, erinnert sich die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert dreißig Jahre später.
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