Als Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Sommer 2023 vom digitalen Entwicklungsland sprach, und davon, eine „Aufholjagd“ veranstalten zu wollen, lag der Ent wurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz Digital-Gesetz, der Öffentlich keit bereits vor. Ein zweiter Entwurf - der Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) - folgte wenig spä ter. Beide Gesetze haben das Potenzial, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens in entscheidenden Punkten vor anzubringen: Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag insbesondere durch die flächendeckende Einführung der elekt ronischen Patientenakte erleichtern, das GDNG bürokratische und organisatorische Hürden für die Sekundärnutzung von Versorgungsdaten abbauen. Beide Gesetze wurden im Dezem ber 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und treten am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Beitrag wirft ein Schlaglicht auf die wesentlichen Neuerungen und beleuchtet die wichtigsten Änderungen besonders für datenverarbeitende Gesundheitseinrichtungen.
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