Das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege», kurz GFAP, tritt am 1. Juli in Kraft. Damit die Ausbildungsoffensive Fahrt aufnimmt, müssen die Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen anpassen. Wo stehen sie? Und wie sieht es mit den Beiträgen an die Studierenden aus?
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