I. Einleitung Das europäische und das nationale Lebensmittelrecht enthal ten eine Vielzahl von Vorschriften, die die Lebensmittel unternehmer zum Zwecke des Gesundheit- und Verbrau cherschutzes zur Einhaltung hygienischer Anforderungen zwingen. Zu dem Kreis dieser Normen zählen auf Unions ebene in erster Linie Art. 3 und 4 der Lebensmittelhygiene- VO (EG) 852/2004 sowie die nationale Regelung des § 3 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorgaben drohen zum einen behördliche Anord nungen, die bis zu einer Betriebsschließung reichen; zum anderen Bußgelder von bisweilen erheblichem Ausmaß. Au ßerdem zwingt das Lebensmittelrecht Behörden bei erhebli chen Hygienepflichtverletzungen zur Information der Öf fentlichkeit (z. B. nach § 40 Abs. la LFGB)
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