I. Einleitung Die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ist ein vorrangiges Ziel des europäischen Lebensmittelrechts. Her vorzuheben ist hierbei, dass - anders als bei den meisten anderen Produktgruppen (wie Arzneimitteln, Bioziden, Pes tiziden) - das Inverkehrbringen von Lebensmitteln keiner generellen Zulassungs- oder Anzeigepflicht unterliegt
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