I. Zur Rechtslage - Worum geht es? Die Angabe eines Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchs datums1 ist für verpackte Lebensmittel seit Inkrafttreten der damaligen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) vom 22. Dezember 1981 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.2 Die seinerzeitige europäische Grundlage dieser nationalen Regelung bildete die sog. Etikettierungs richtlinie 2000/13/EG, die in ihrem Art. 9 Abs. 1 das MHD wie folgt definierte:
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