Nach Bau- und Sturzunfällen müssen Gerichte über Regressklagen der Berufsgenossenschaften gegen Bauträger und andere Baubeteiligte entscheiden. Wann einfache Fahrlässigkeit regress pflichtig ist und warum Bauunternehmen und Bauleiter haften und wann Angestellte nicht, verdeutlicht die Begründung des Gerichts aus Köln.
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