Ein Überblick. Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) im Jahr 2008 ratifi ziert und als Folge davon das Erwachsenenschutzrecht tiefgreifend novelliert. Am 22. und 23. 8. 2023 erfolgte in Genf eine neuerliche Überprüfung durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen. Entwicklungen des Erwachsenenschutzrechts im Lichte der UNBRK und Ergebnisse der Staatenprüfung werden im Folgenden in groben Zügen dargestellt.
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}