Nachtschwerarbeit und entgeltfortzahlungspflichtige Dienstverhinderung. Seit jeher stand die Frage im Raum, ob Beschäftigte auch dann einen Anspruch auf Zeitguthaben nach Art V NSchG- Nov 1992 erwerben, wenn sie zwar zur Nachtschwerarbeit eingeteilt sind, diese aber aus diversen Gründen entfällt. Der OGH hat mit dieser Entscheidung nun Klarheit für das Zusammentreffen von eingeteilter Nachtschwerarbeit und Krankheit, Unfall und vergleichbarer Tatbestände geschaffen
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