Digitalisierungsschritt wird zum Rückschritt für pflegebedürftige Menschen. Die Bundesar beitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe) sowie der Bundesverband Lebenswelt Heim setzten sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelung (§ 27 Abs 18 GTelG 2012) auseinander. Dieses führt seit Juli 2023 - wie vorab befürchtet und angesprochen - im Zusam menspiel mit der Weiterentwicklung und dem Ausrollen des e-Rezepts zu zusätzlichen Heraus forderungen hinsichtlich der Medikamentenbeschaffung in der mobilen und stationären Lang zeitpflege. Der Zusatzaufwand allein in der mobilen Pflege und Betreuung wird österreichweit auf etwa 320.000 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt
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