Leitsätze des Gerichts: a) Dem Krankenhausträger ob liegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Un versehrtheit der stationär aufge nommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ein auf grund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko verwirklicht. b) Zur Verletzung rechtlichen Ge hörs durch Übergehen eines er heblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards)
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