m Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten ist die PERSONALQUALIFIKA TION eines der wichtigsten Steuerungselemente, um die rechtlich geforderte Pro zessqualität sicherzustellen. Aus diesem Grunde ist die Personalqualifikation in folgenden rechtlichen Vorga ben verankert (Stand 03/2024): 1. MPBetreibV§5 Abs. 2 „Besondere Anforderungen“. „…darf diese Tätigkeit nur durchführen, wer hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen be ruflichen Tätigkeit verfügt“. 2. KRINKO / BfArM-Empfehlung …Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen.“ Hier wird mehrfach verwiesen auf die Anlage 6 (Sachkenntnis des Personals) und Anlage 8 (Endoskopie), Kapitel 2.5 (Apparative Ausstattung und personelle Anforderungen)
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