Am 1. Januar 2024 ist das 14. Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung (S B XIV) in Kraft getreten, welches das Opferentschädigungsgesetz ablöst. Damit werden Kinder, die erheblich vernachlässigt wurden, in den Schutzbereich der Opferentschädigung einbezo gen. Das ist gut gemeint, doch wirft die Neuerung Fragen auf: Ab wann ist eine Vernach lässigung erheblich? In welchem Verhältnis stehen die Leistungen von S B VIII und S B XIV? Welche Behörde wird künftig für betroffene Kinder zuständig sein?
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