Der Beitrag beschäftigt sich mit der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Haupt personalräte (AG HPR) nach § 98 BPersVG. Er untersucht diesen Beteiligungstatbestand insbesondere mit Blick auf dessen Eigenschaft als Ausprägung des Grundsatzes der ver trauensvollen Zusammenarbeit und als weiterer gesetzlicher Anhörungstatbestand. Dabei verdeutlicht er zunächst, dass es sich bei dieser Stellungnahme um eine Aufgabe und Befugnis der AG HPR gegenüber der federführenden obersten Dienstbehörde handelt und legt anschließend das Augenmerk auf deren Bedeutungsgehalt als eine Konkretisierung des Vertrauensgrundsatzes unter dem Aspekt der frühzeitigen Einbindung der Personal vertretung in den Entscheidungsfindungsprozess der Verwaltung sowie als eine verfah rensgeregelte Kategorie der Beteiligungsform der Anhörung.
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