Im ersten Teil dieses Artikels wurde die Historie des deutschen Arbeitsschutzsystems umrissen und die Struktur des staatlichen Arbeitsschutzrechts dargestellt. Bezog sich dieses anfangs noch im Wesentlichen auf die Einhaltung der Arbeitszeit und den Schutz von Müttern und Jugendlichen, führte die branchenorientierte Ausrichtung der Unfallversicherungsträger schnell zu einer weit größeren Anzahl von Vorschriften und Regeln – und somit zu einem noch unübersichtlicheren Rechtsdschungel. Teil 2 soll dabei helfen, auch diesen zu lichten.
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