m Jahr 2021 wurde der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte ausgeweitet, die im Homeoffice oder mobil arbeiten. Seither besteht für sie Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Trotz dieser Klarstellung im Gesetz gibt es nach wie vor Streitfälle, die bei den Gerichten landen. So auch ein Fall, in dem es um die Frage ging, ob ein Gang in der Mittagspause zum Imbissstand vom Homeoffice aus versichert ist.
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