Wer annimmt, eine erhöhte Brandgefährdung bestände lediglich in Handwerks- und Industriebereichen, in denen mächtig Funken fliegen oder leicht entzündbare Stoffe lagern, irrt. Auch zahlreiche Dienstleistungen – ohne Flammen und Glut – fallen in diese Kategorie. Hier sind besondere Maßnahmen umzusetzen, um dem erhöhten Risiko entgegenzuwirken und der Arbeitsstättenverordnung gerecht zu werden.
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