Tarifpflicht und PeBeM: Die Mehrkosten und Effekte beider Reformstufen müssen in die Pflegesatzverhandlung mit aller Konsequenz eingebracht werden, um sie für die Einrichtung angemessen refinanzieren zu können. Dreh- und Angelpunkte sind hierbei die Steuerung und strategische Planung der Belegung.
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