Verbraucherschutzverbände monieren immer wieder die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Form von Ankündigungsschreiben. Zwei neue Urteile zu den erforderlichen Formalien eines Entgelterhöhungsschreibens nach § 9 WBVG haben nun die verwendeten Erhöhungsschreiben bestätigt und stärken die Betreiber.
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