FÜR DAS VORLIEGEN einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmende beweispflichtig. Dabei kommt der ärztlichen Bescheinigung über Bestehen und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein hoher Beweiswert zu. Unter bestimmten Voraussetzungen verliert eine AU-Bescheinigung jedoch ihren Beweiswert
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