Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz Das Hinweisgeberschutzgesetz („Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, das sog. HinSchG) ist die Umsetzung der EU- Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937). Das Gesetz trägt sein Ziel bereits im Namen. Der vornehmliche Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden oder offenbaren, ist dabei das Kernanliegen, welches durch diverse neue Aufgabenbereiche für Unternehmen und Organisationen angestrebt wird. Mit dem HinSchG möchte der Gesetzgeber hinweisgebende Personen vor Nachteilen schützen und Anstrengungen zu einer integren Unternehmenskultur begünstigen.
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